Zulässigkeit digitaler Spendenbescheinigungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 06.02.2017 Stellung zu den Anforderungen an eine digitale Zuwendungsbestätigung genommen.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Spendenempfänger künftig digitale Zuwendungsbestätigungen übermitteln darf.
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